MyASCA
Gemäss Artikel 3 der VABS-Statuten verpflichten sich ordentliche Mitglieder, eine Weiterbildung von einem halben Tag pro Jahr zu besuchen. Diese Vorgabe gilt insbesondere auch für den Verbleib auf der FACH-Diagnostiker-Liste. Ab dem 01.01.2018 werden wir diese Vorgabe systematisch kontrollieren. Dazu müssen alle Vollmitglieder des VABS ihre besuchten Weiterbildungen im genannten Tool erfassen.
Hier gelangen Sie zum MyASCA Web-Tool. Eine Anleitung für das Eintragen Ihrer Weiterbildungen in MyASCA finden Sie hier.