Mitglied werden

 

Wir bieten zwei Arten von Mitgliedschaft an: 

 

A) Ordentliche Mitglieder (erfüllen alle Aufnahmebedingungen an Ausbildung und Erfahrung gemäss Statuten und gemäss Mitgliedschaftsreglement)

 

B) VABS-Friends (für alle anderen Interessenten)

 


 

A) Aufnahme als ordentliches Mitglied

 

Jede natürliche Person kann ordentliches Mitglied werden, wenn gemäss Statuten folgende Bedingungen erfüllt werden:

 

  1. Die Person übt ihre Tätigkeiten im Bereich Bauschadstoff-Diagnosen in der Schweiz aus
  2. Die Person ist in einer Firma tätig, welche ihren Sitz in der Schweiz hat
  3. Die Person ist nicht in einer Firma tätig, welche Aktivitäten im Sektor der Bauschadstoffsanierung ausübt, mit Ausnahme der Fachbauleitung
  4. Die Person hat eine Ausbildung als Bauschadstoff-Diagnostiker·in abgeschlossen oder die nationale Prüfung als Bauschadstoff-Diagnostiker·in bestanden
  5. Die Person weist eine Grundausbildung (mindestens Stufe Lehrabschluss oder äquivalent) im Gebäudebereich, in den Ingenieurwissenschaften oder in den Naturwissenschaften auf
  6. Die Person weist eine Erfahrung von mindestens zwei Jahren in der Ausführung von Bauschadstoff-Diagnosen auf
  7. Die Person legt dem Vorstand selber erstellte Diagnoseberichte vor, welche dem Stand der Technik entsprechen

 

Die Berufserfahrung von mindestens zwei Jahren (Punkt f) muss anhand einer Liste mit mindestens 20 durchgeführten Projekten aus den letzten zwei Jahren nachgewiesen werden.

 

Eine Konkretisierung obiger Anforderungen erfolgt in einem separaten Mitgliedschaftsreglement, welches vom Vorstand erlassen wird.

 

Publikation Adresse
Die VABS führt auf der Vereinigungs-Webseite eine öffentliche Liste der ordentlichen Mitglieder, die alle Kriterien (siehe Auflistung oben) erfüllen.
Ein ordentliches Mitglied wird nur mit einer Firmenadresse auf der VABSMitgliederliste geführt. Sollen für eine Firma verschiedene Adressen/Filialen aufgeführt werden, ist pro Adresse/Filiale mindestens eine Person als ordentliches VABS-Mitglied einzuschreiben. Für die aufgeführten Filialen muss jeweils ein Auszug aus dem Handelsregisteramt eingereicht werden.

 

Aufnahme auf der FACH-Liste
Seit dem 01. Januar 2020 gilt folgende Regelung: ordentliche Mitglieder der VABS werden nicht mehr automatisch auf der Liste von Bauschadstoffdiagnostikern des Forum Asbest Schweiz (FACH) eingetragen. Für die Neu-Aufnahme auf der FACH-Liste muss zusätzlich das Zertifikat der bestandenen Nationalen Prüfung für Bauschadstoffdiagnostiker·innen vorliegen. Auf PolluEdu finden Sie weitere Informationen zur Prüfung und zur Anmeldung.
Das Zertifikat der bestanden Nationalen Prüfung gehört jedoch nicht zu den Aufnahmekriterien für ordentliche VABS-Mitglieder.

Um auf der FACH-Liste aufgeführt zu werden, müssen ordentliche Mitglieder zusätzlich folgende zwei Dokumente des FACH ausfüllen und unterzeichnen: "Checkliste: Anforderungen an Bauschadstoff-Diagnostiker" und das Antragsformular. Dabei ist wichtig, dass das entsprechende Qualitätssteigerungsverfahren der beiden Fachverbände FAGES und VABS sorgfältigt durchgelesen wird, da dieses neu Bestandteil der FACH-Checkliste ist.
 

Mitgliederbeitrag

Gemäss Beschluss der Generalversammlung vom 12. Mai 2023 beträgt der jährliche Mitgliederbeitrag CHF 300.– pro ordentliches Mitglied. Die Teilnahme an der jährlichen Fachtagung wird separat in Rechnung gestellt.

 

Zulassungsverfahren
Jeder Antrag auf Mitgliedschaft wird statutengemäss vom Vorstand geprüft und dauert in der Regel drei bis vier Wochen. 

 

Anmeldung Ordentliches Mitglied

  


 

B) Aufnahme als VABS-Friends

 

Falls Sie obige Kriterien nicht erfüllen können, nehmen wir Sie sehr gerne als VABS-Friends auf. Die VABS Friends können für einen Mitgliederbeitrag von CHF 100.- pro Jahr folgende Dienstleistungen beanspruchen:

  • Teilnahme an von der VABS (mit)organisierte Fachtagungen und Veranstaltungen zu einem reduzierten Preis.
  • Kostenloses Abonnement des VABS-Newsletters sowie der Veröffentlichungen, Stellungnahmen usw. der VABS.
  • Teilnahme an der Generalversammlung der VABS, jedoch ohne Stimmrecht.

 

 Die VABS-Friends sind nicht berechtigt:

  • das Siegel der VABS zu verwenden
  • auf der VABS-Mitgliederliste zu stehen

 

Anmeldung als VABS-Friend

 

 

Links
  • Polludoc
  • BAFU
    Thema Abfall
  • SUVA
  • FACH
    Forum Asbest Schweiz
  • BAG
    Bundesamt für Gesundheit
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