Um die in Art. 3 der VABS-Statuten aufgelisteten Aufnahmebedingungen für ordentliche Mitglieder des Verbands bestmöglich zu konkretisieren, hat der Vorstand ein separates Mitgliedschaftsreglement ausgearbeitet.
Dieses Mitgliedschaftsreglement, welches vom VABS-Vorstand erlassen wird, tritt ab dem 12. Mai 2023 in Kraft.