Reglement für die Arbeitsgruppen, Kommissionen und lokale Sektionen

 

Gemäss Art. 17 der VABS-Statuten vom 12.05.2023, 

 

"Die Bildung von Arbeitsgruppen, Kommissionen und von regionalen Sektionen und die Zusammenarbeit dieser mit der schweizweiten Vereinigung und dem Vorstand wird in einem separaten Reglement durch den Vorstand geregelt."

 

Das entsprechende Reglement, welches vom VABS-Vorstand erlassen wird, tritt am 12.05.2023 in Kraft.

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